Währungreform 1948

Am 26. Mai 1940 wurde der Feuerwehr die Verwaltung der Wehrkasse entzogen und der Gemeinde übergeben.

Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte die Neuordnung der Währungs- und Geldverhältnisse. Im damaligen Westdeutschland erfolgte eine Währungsreform am 20.06.1948 nach dem 3. Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungs-, Emissions- und Umstellungsgesetz). Die RM-Währung wurde durch die DM-Währung ersetzt, wobei die Umstellung durch Zusammenverlegung geschah: bei Forderungen im Verhältnis 10:1, bei Löhnen, Gehältern, Miet- und Pachtzinsen und anderen wiederkehrenden Leistungen (Fälligkeit nach dem Stichtag) im Verhältnis 1:1. Die 10:1-umgestellten Guthaben bei Kreditinstituten waren zunächst zur Hälfte frei verfügbar, zur Hälfte wurden sie einem Festkonto gutgeschrieben, von dem später 7/10 gestrichen wurden (4. Neuordnungsgesetz), so dass die endgültige Abwertung 10 : 0,65 betrug.

In der damaligen sowjetischen Besatzungszone und Groß-Berlin erfolgte die Währungsreform am 24.06.1948 mit unterschiedlicher Umstellung. Am 20.03.1949 galt dann in West-Berlin die DM als Währung.